Erbschafts-Fundraising – Die Initiative „Mein Erbe tut Gutes“

Insbesondere bei Erblassern, die keine Nachkommen haben, stellt sich die Frage wen sie im Testament berücksichtigen können. Gemeinnützige Stiftungen könnten eine interessante Option sein, nicht nur weil dies auch aus steuerlichen Gründen attraktiv ist.

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